Willkommen
Das Wasserverbandswesen und damit die organisierte Gewässerunterhaltung hat eine lange Geschichte, denn das als Niederschlag fallende Wasser kann nicht vollständig versickern, verdunsten bzw. von den Pflanzen aufgenommen werden. Damit hat der möglichst schadlose Abtransport des überschüssigen Wassers schon immer eine erhebliche Bedeutung für unseren Bereich.
Der Schutz bzw. die Bekämpfung der Gefahren durch Überschwemmungen bei Hochwasser und Sturmfluten, sowie die Nutzbarmachung des Bodens ließen schon im frühen Mittelalter rechtlich strukturierte Solidargemeinschaften entstehen.
Insbesondere mit der zunehmenden Besiedelung wurden die Ansprüche an gut funktionierende Gewässersysteme immer wichtiger. Die Kultivierung des Bodens durch Schaffung von Entwässerungsanlagen hatten zur Folge, dass die Gewässer immer wieder um- und ausgebaut wurden. Die dadurch geschaffenen Kulturlandschaften galt es nun zu erhalten und dazu bedurfte es damals und auch noch heute, der Unterhaltung der Gewässerläufe und der Hochwasserschutzanlagen.
Aus den Archiven ist zu entnehmen, dass bereits ab 1750 die ersten Verbandsformen auftraten. Bis zu einer flächendeckend funktionierenden Gewässerunterhaltung mussten jedoch noch einige Jahre vergehen. Als Geburtsstunde der Wasser- und Bodenverbände gilt die Erste Verordnung über Wasser- und Bodenverbände vom 03.September 1937 veröffentlicht im Reichsgesetzblatt Teil I vom 09.September 1937. Am 30.10.1990 verabschiedete dann der erste gesamtdeutsche Bundestag das heute noch gültige Wasserverbandsgesetz.