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Was ist ein Wasser- und Bodenverband?

Ein Wasser- und Bodenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er gewährleistet den schadlosen Wasserabfluss im Verbandsgebiet und unterhält zu diesem Zweck offene und verrohrte Gewässer sowie Rohrleitungen, die der regelmäßigen Pflege und Instandhaltung bedürfen. Der Verband wird ehrenamtlich von einem Vorstand und einem Ausschuss geführt. 

Mitglieder im Wasser- und Bodenverband sind laut Wasserverbandsgesetz (WVG) und Satzung des Wasser- und Bodenverbandes die Eigentümer und Erbbauberechtigten aller Grundstücke, die sich im Verbandsgebiet befinden. Die Mitgliedschaft im Wasser- und Bodenverband besteht also auf der genannten gesetzlichen Grundlage. Man kann deshalb die Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband nicht kündigen oder aus dem Verband austreten. Für die Mitgliedschaft und die Beitragshebung ist es auch unerheblich, ob das anfallende Niederschlagswasser direkt in einen Graben eingeleitet wird oder in den Untergrund versickert.

Beiträge

Die Kosten der Verbandsorganisation und der Unterhaltung der Anlagen und Gewässer sind von allen Mitgliedern durch Beiträge aufzubringen. Die Regelungen zum Beitragsmaßstab finden sich im § 21 Landeswasserverbandsgesetz und sind entsprechend in der Satzung des Verbandes verankert.

Der Beitrag für jedes Mitglied gliedert sich in:

• einen Grundbeitrag zur Gewässerunterhaltung und allgemeinen Verwaltungstätigkeit

(§ 21 Abs. 1 Ziff. 1 LWVG) und

• einen Flächenbeitrag für Flächengrößen über 0,5 ha von 1 Beitragseinheit (BE/ha) für allgemeine Vorteile (§ 21 Abs. 1 Ziff. 2 LWVG).

• Im Flächenbeitrag werden außerdem Zu- und Abschläge je nach Vorteil aus der Gewässerunterhaltung (§ 21 Abs. 1 Ziff. 3 ff.) berechnet und ausgewiesen. Die Vorteile / Zuschläge wurden von einer unabhängigen Schätzkommission ermittelt, bzw. richten sich nach einer speziellen Verwaltungsvorschrift und werden auch bei Kleingrundstücken berechnet. Aus diesem Grunde ergeben sich entgegen der Erwartung auch bei sehr kleinen Grundstücken Werte (Beitragseinheiten) in der Position Flächenbeitrag.

In den Niederungsgebieten sind zusätzlich Beiträge für Schöpfwerke zu zahlen.

Die Höhe der von den Mitgliedern zu entrichtenden Beiträge (Hebesätze) wird jedes Jahr von den Verbandsgremien im Rahmen der Haushaltssatzung neu festgesetzt.

Die Beiträge der Gemeinde für die Regen- oder Schmutzwasserkanalisation stehen in keinem Zusammenhang mit den Verbandsbeiträgen für die Gewässerunterhaltung des Verbandes!

 

Historie

Die Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Koseler Au ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Kreis hat den Verband im Jahr 2020 aufgefordert zur Sicherung der Haushaltswirtschaft und für geplante Investitionen Rücklagen in angemessener Höhe zu bilden. Aus diesem Grund musste der Verband in seiner Sitzung am 15.12.2020 eine Anpassung der Beiträge beschließen.

Grundbeitrag von 21,00 € auf 39,00 €
 

Der Wasser- und Bodenverband hat die gesetzliche Verpflichtung, alle 4 Jahre eine Ausschreibung für die Unterhaltung der Koseler Au vorzunehmen. Die durchgeführte Ausschreibung führt zu erheblichen Mehrkosten bei der Gewässerunterhaltung, was eine Beitragserhöhung zum 01.01.2025 notwendig macht.

Grundbeitrag von 39,00 € auf 45,22 €

Flächenbeitrag von 9,50 € auf 13,77 €

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